Allmende und Staat. Kann es eine Allmendisierung des Staates geben?


Bericht vom 26. Treffen am 16.03.2013:

Liebe Freundinnen, liebe Freunde,

 

Schafft zwei, drei viele Allmenden!

Wir setzen unsere Treffen zur Wiederentdeckung der Allmende fort.

Thema des zurückliegenden Treffens, über das hier berichtet wird, war:

Staat und Allmende. Kann es eine Allmendisierung des Staates geben?

 

Erinnern wir uns: Allmenden stehen zwischen Staat und Markt. Sie sind nicht Markt und sie sind nicht Staat. Sie sind das Kooperationsfeld selbstorganisierter Individuen zwischen Markt und Staat. So viel ist sicher. Aber wie sind die Beziehungen genau? Lassen sie sich definieren? In den Kriterien, die Elinor Ostrom und die von ihr entwickelte Allmendeforschung herausgearbeitet hat, sind Staat und Markt – beide ganz im gegenwärtigen Verständnis von Einheitsstaat und sog. freier Marktwirtschaft – dazu aufgefordert, die Existenz von Allmenden zu fördern, zu unterstützen, mit ihnen in den unterschiedlichsten Formen zusammenzuwirken. Aber sie dürfen sie nicht dominieren, sondern müssen die Eigenständigkeit der Allmenden achten. Das ist klar definiert – und dennoch selbstverständlich im Konkreten eine offene Frage. Das gilt für die Beziehungen von Allmende und Staat ebenso wie für die von Allmende und Wirtschaft.

Die Betrachtung der ersten Frage – Allmende und Staat, das Thema dieses Treffens – führt vor allem anderen zu der Grundtatsache, daß eine Allmende, wie klein oder wie groß sie auch sein mag, alt oder neu, nur lebendig und effektiv wirken kann, wenn die Regeln, nach denen sie gebildet wurde, von staatlicher Seite akzeptiert werden. Erinnern wir uns: Eine Allmende definiert sich als Bewirtschaftung einer begrenzten Ressource durch eine Gruppe von Menschen, die sich auf Basis interessengeleiteter Selbstverpflichtung jedes Einzelnen Mitgliedes dieser Gruppe zu einer kooperativen Bewirtschaftung dieser Ressource im eigenen und gemeinsamen Interesse verpflichten. Ein Wald, ein Fluß, ein Fischgrund oder sonstige Ressourcen sind als materielle Gegebenheiten nicht schon eine Allmende, auch nicht wenn sie begrenzt sind. Zur Allmende werden sie erst im sozialen Prozess der kooperativen Herausbildung einer von allen Nutzern der Ressource in individueller Selbstverpflichtung und gegenseitiger Hilfe geregelten gemeinsamen Bewirtschaftung. Solange die Regeln von den Mitgliedern des so gebildeten sozialen Körpers eingehalten werden und solange Regelverstöße innerhalb dieses sozialen Rahmens einvernehmlich, d.h., auf der Basis von Interessiertheit aller Beteiligten, im Vertrauen, bei Verläßlichkeit und konkrete Kompetenz behandelt werden, ist die Allmende lebens- und entwicklungsfähig. Sobald die Regeln von außen gestört, relativiert, von staatswegen nicht akzeptiert oder gar außer Kraft gesetzt werden, wird die Allmende im Kern zerstört – im Kern, das heißt, in der aus eigenem Interesse und eigener Verantwortung geleiteten Selbstverpflichtung zu kooperativer Gegenseitigkeit. Ergebnis ist der Rückzug des Individuums aus der Verantwortung und den Regeln der kooperativen Bewirtschaftung und deren Degeneration zu Konkurrenzbeziehungen, bei denen jeder sehen muß, daß er oder sie durchkommt – die berüchtigte „Tragödie der Allmende“.

Grundbedingung für eine gedeihliche Beziehung zwischen Staat und Allmende ist also zuallererst, daß von staatlicher Seite die Allmenden als Ausgangsfeld an der Basis gesellschaftlichen Lebens akzeptiert werden, auf dem Interesse, Kompetenz und erkennbarer Bedarf sich treffen. Sind solche Voraussetzungen heute gegeben?

Ja und nein! Die Grundverfassung der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise bietet mit ihrem Vereinsrecht durchaus Ansätze für eine solche Entwicklung: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GBR), Vereine, Genossenschaften, GmbHs uam. stellen im Ansatz  einen Regelungsrahmen, von dem aus sich eine Allmendebildung vollziehen könnte. Nicht wenige der so gebildeten Organismen verstehen sich de facto als Zusammenschlüsse allmendeähnlichen Charakters, ohne sich ihrer Allmendenatur bewußt zu sein. Im Ansatz ist der Weg damit offen für eine Weiterentwicklung unserer Grundverfassung in Richtung eines Allmendeschutzes, der ergänzend zu den vom Grundgesetz formulierten individuellen Grundrechten treten könnte. Diesen Weg könnte und müßte eine sich entwickelnde Allmendebewegung sicherlich gehen.

Tatsächlich allerdings geht die politische Entwicklung des deutschen Staates im Zusammenhang der EU-Entwicklung in genau die gegenteilige Richtung:  Es werden zunehmend Rechte der Selbstorganisation durch zentralistische Verordnungen eingeschränkt und abgebaut. Das Subsidiaritätsprinzip wurde zwar im Vertrag von Maastrich sogar auf EU-Ebene der EU-Kommission als Verhaltensregel mit auf den Weg gegeben, die gegenwärtige Entwicklung der EU zeigt jedoch in eine ganz andere Richtung. Das soll hier nicht ausgeführt, daran muß hier nur erinnert werden – an den „Europäischen Stabilitäts Mechanismus“, an die neuen NATO-Beschlüsse, die auf eine Einschränkung der Einspruchsrechte der nationalen Parlamente zielen und als aktuellster Schritt, an den „Pakt für Wettbewerbfähigkeit“, den die deutsche Regierung soeben in Brüssel vorlegte. All diese Schritte stehen diametral gegen die Aktivierung von Kräften der Selbstorganisation im Geiste von Allmenden – da gibt es keinen Zweifel. Man könnte geradezu von einer Entsubsidiarisierung sprechen.

 

Dies im Bewußtsein tragend, wird man die Entwicklung einer möglichen Allmendisierung des Staates wohl als einen sehr zähen und nicht ohne Widerstände stattfindenden Prozess begreifen müssen. Real sind heute viele Verhältnisse, die von der materiellen Anlage her Allmenden sein könnten/müßten, wie beispielsweise die Marschenentwässerung an den nordwestlichen Elbufern, sozial desintegriert, d.h., es gibt kein selbstorganisiertes, lebendiges Regelwerk vor Ort, daß die Kanalisierung und Dehydrierung der Elbufer im gemeinschaftlichen Interesse der Anlieger kooperativ ergriffe. Die Anlieger handeln, da sogar von staatswegen nichts geregelt wird, jeder für sich in kurzfristigem eigenem Interesse, schütten Gräben zu, die für die Entwässerung und langfristig auch zu ihrem Nutzen nötig wären, um ihre Anbauflächen kurzfristig zu vergrößern. – Ein typisches Beispiel für eine „Tragödie der Allmende“. Wo das Bewußtsein für die Notwendigkeit und den Nutzen einer gemeinsamen Bewirtschaftung fehlt, da kann keine Allmende be- oder entstehen.

Das Beispiel führte uns zu der Frage, unter welchen Umständen die Bereitschaft zur Bildung einer Allmende sich entwickelt. Auch erhob sich die Frage, wie eine Allmende sich in einer Umgebung bilden kann, in der die eigenen lokalen Probleme nicht unabhängig von den umgebenden Räumen oder Regionen gelöst werden können. Muß erst Not, muß erst Druck, müssen erst Überlebensprobleme und muß erst die Erkenntnis entstehen, daß Staaat/Verwaltung und auch privates Kapital/Markt, also ortsfremde, sachfremde Mächte unfähig sind, das Problem zu lösen, es vielleicht sogar verschlimmern, bevor Menschen bereit sind, sich zu einer Allmende zusammen zu finden? Kann eine Allmende nicht auch aus der Erkenntnis einer Chance heraus entstehen? Aber wenn sie entsteht, wie kann sie dann über/leben, wenn rundum keine Allmendebewirtschaftung geschieht? Oder genau anders herum: Wie verständigen sich effektiv tätige lebendige Allmenden mit anderen ebenso aktiven Allmenden, die mit ähnlichen oder gleichen Ressourcen arbeiten oder auch mit solchen, die mit ganz anderen Ressourcen oder Sachgebieten verbunden sind? Wie werden die Interessen vermittelt?

In der Erörterung dieser Fragen erscheint „Staat“ in einem vollkommen neuen Licht als dem, in dem er heute als Einheitsstaat steht. Staat erscheint in dieser kritischen Betrachtung als Vermittler der notwendigen Beziehungen zwischen den einzelnen Allmende-Organismen, aber nicht als dirigierende Macht, sondern in dienender Funktion in einem von Grund auf subsidiär organisierten Netz von Allmenden, Organisationen, Gemeinschaften, Kommunen, die ihr Interesse von ihrer jeweiligen konkreten Lebensbasis her bestimmen. Eine Allmendisierung des Staates wäre gleichbedeutend mit einer streng subsidiär angelegten  Demokratisierung und Föderalisierung. Dabei bedeutet Demokratisierung mehr als nur Mehrheitsdemokratie, nämlich Befähigung und Berechtigung zur Selbstorganisation in kooperativer Gemeinschaft und Föderalisierung mehr als regionale Arbeitsteilung im Zentralstaat, nämlich eine streng subsidiäre Interessenvermittlung von unten nach oben.

Zu unterscheiden sind solche Perspektiven einer möglichen Allmendisierung des Staates von gegenwärtig in Mode kommenden Vorstellungen, die aufkommende Allmende- und Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung für ein bürgerschaftliches face-liftung des gegenwärtigen Einheitsstaates zu funktionalisieren, wie es auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung in einem Aufsatz von Gerhard Scherhorn unter der Rubrik „Die Welt als Allmende: marktwirtschaftlicher Wettbewerb und Gemeingüterschutz “ nachzulesen ist, (http://www.bpb.de/apuz/33212/die-welt-als-allmende-marktwirtschaftlicher-wettbewerb-und-gemeingueterschutz?p=all ) Bei diesem Ansatz, der die Allmende in den Einheitsstaat integrieren will, wird der Staat nicht zum V e r m i t t l e r  eines Netzes von selbstbestimmten und selbstorganisierten Allmenden, sondern zu ihrem Initiator und Exekutor in Einem. Im Originalton liest sich das so: „Eine Allmende bewirtschaften heißt , aus einer knappen Ressource dauerhaft Ertrag ziehen, indem man sie  durch Schonung und  Re-Investition  vor Übernutzung bewahrt. Die Nutzerinnen  und Nutzer  der Allmende vereinbaren  und überwachen die dazu erforderlichen Regeln. Der Staat schafft die Voraussetzungen und garantiert die Sanktionen. Das muß auch für die globalen Gemeingüter gelten.“ (Hervorhebung durch Forum integrierte Gesellschaft)

Es ist offensichtlich, daß „Selbstbestimmung“ und „Selbstorganisation“ in dieser Perspektive nur noch in Anführungszeichen des Einheitsstaates erscheinen, dem auf diese Weise soziales Kapital (E. Ostrom) als Frischzellenspritze zugeführt werden soll. Das Prinzip einer möglichen Allmendisierung, Selbstorganisation, wird dabei in ihr Gegenteil verkehrt und weiterhin abhängiges, statt selbstverantwortliches Handeln gestärkt.

Bleibt für die weitere Debatte, nun noch die andere Seite anzuschauen, nämlich, wie sich eine Entwicklung neuer Allmenden mit dem „Markt“ verträgt. Dieses Thema soll beim nächsten Mal auf der Tagesordnung des „Forums integrierte Gesellschaft“ stehen.

 

Wir laden ein zum 06.04.2013, 16.00 Uhr

In die Jurte des „Forums integrierte Gesellschaft“

Thema: Allmende und Markt – ein Entweder oder?   Anmeldung hier

Im Namen des Forums integrierte Gesellschaft,

freundliche Grüße, Kai Ehlers

Mehr zur Allmende unter dem Link: Forum integrierte Gesellschaft

 

P.S.

Gestatten Sie mir darauf hinzuweisen, daß das Thema der Allmende auch in dem soeben veröffentlichten Buch: Kai Ehlers,  „Die Kraft der ‚Überflüssigen’, der Mensch in der globalen Perestroika“ Pahl-Rugenstein, an zentraler Stelle behandelt wird.